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<– 1/0 –> Matthias J. Maurer, Tristan Lang, Dörte Schreithauer, Thomas Wünsch Der Rose-Rosahl-FallEin Stück deutscher Rechtsgeschichte Herausgeber: pro iure e. V. - Gesellschaft zur Förderung des Rechts 24 Seiten. Mit 5 Abbildungen. Broschur. Format 12 x 17 cm. ISBN: 3-930195-43-7 Preis: 2.60 € In den Warenkorb ![]() ![]() ![]() Hinter dem Rose-Rosahl-Fall verbirgt sich ein Mordfall, der im Jahre 1858 stattgefunden hat. Ort der Tat war eine Straße im Saalkreis zwischen Lieskau und Schiepzig. Opfer war der Kantorsohn Ernst Heinrich Harnisch, Täter eine gewisser Rose, der dem armen Harnisch auflauerte, ihn anschoß und dann erschlug. Anstifter zur Tat war ein Mann namens Rosahl. Zum Stück deutscher Rechtsgeschichte wurde der Fall, als sich die Juristen darüber stritten, wie Rosahl zu bestrafen sei: Anstiftung zum Mord oder Anstiftung zum versuchten Mord; denn es war nicht der ermordet worden, der eigentlich nach Rosahls Vorstellung hätte sterben sollen. Bemerkenswert ist, daß der Fall unter dem oben genannten Namen noch heute gelehrt wird, obgleich sich das deutsche Recht nicht wie z.B. das amerikanische auf Fällen aufbaut. Der „pro iure e.V. - Gesellschaft zur Förderung des Rechts“ nahm diese Besonderheit zum Anlaß, sich des Gedenksteines für Harnisch anzunehmen, der noch heute an der Mordstelle zu finden ist, dessen Inschrift aber verblaßt war. Im Jahre 1999 wurde er feierlich wiedereingeweiht und erinnert an das Mordopfer; Eingeweihte daran, daß der vielleicht berühmteste deutsche Kriminalrechtsfall bei Halle stattgefunden hat. <– 1/0 –> |